Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer
Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist,
sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen
Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu
stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem
Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung
seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 08/2007)
Die Wahrnehmung umfasst alle Mechanismen, die an der Verarbeitung einer Situation
und damit der aufzunehmenden Reize beteiligt sind. Jedoch ist die Aufnahmefähigkeit
und Verarbeitungskapazität für Sinnesinformationen begrenzt. Die Auswahl richtet
sich nach der momentanen, individuellen Wichtigkeit. Die Auswahl wird bestimmt
durch den inneren Antrieb eines Menschen und seinem Interesse Dieses wird unter
anderem beeinflusst, durch bereits gemachte Erfahrungen und das Umfeld.
Hierzu muss es möglich sein, wichtige von unwichtigen Informationen unterscheiden
zu können, um die wichtigen weiter zu leiten und die unwichtigen zu hemmen.
Die einzelnen Sinnessysteme sind Voraussetzung für Lernprozesse. Jedes Kind
entwickelt sich unterschiedlich. Durch die Auswahl von Reizen und Betätigungen
werden Nervensystem und Gehirn strukturiert und entwickelt. Die Fähigkeit, zu
lernen, zu sprechen und sich ständig an veränderte Umweltbedingungen anzupassen,
setzt intakte Wahrnehmungsprozesse voraus.
Aufgeführt werden die einzelnen Bereiche mit einigen erläuternden Beispielen.
Die Bereiche der visuellen (Sehen) und auditiven (Hören) Wahrnehmung werden in die Beobachtung mit einbezogen, jedoch durch die entsprechenden Berufsgruppen ausführlicher betrachtet.
Wenn sie Auffälligkeiten in den oben genannten Bereichen beobachten konnten,
wenden sie sich bitte an ihren Kinder- oder Hausarzt. Schildern sie ihm so genau
wie möglich, welche Beobachtungen sie gemacht haben. Ihr Arzt wird ihr Kind
dann genau untersuchen und bei Bedarf eine Verordnung über eine ergotherapeutische
Behandlung ausstellen. Hier kann ihr Kind genau beobachtet und getestet werden,
um daraus mit ihnen gemeinsam einen Therapieplan zu erstellen. Ihr(e) zuständige(r)
Ergotherapeut(in) kann ihnen nun auf ihr Kind abgestimmte Empfehlungen zur Förderung
geben. Es findet zudem eine intensive Elternarbeit und Zusammenarbeit mit den
Ärzten, Lehrern, Erziehern und anderen Therapeuten statt.